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ELKA: Engelskirchener Aufzugstechnik - Ihr Spezialist für Aufzüge und LifteELKA: Engelskirchener Aufzugstechnik - Ihr Spezialist für Aufzüge und LifteELKA: Engelskirchener Aufzugstechnik - Ihr Spezialist für Aufzüge und Lifte
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Fragen, die Sie interessieren werden

 

Damals als wir gebaut haben, haben wir nicht ans älter werden gedacht. Können wir auch nachträglich einen Lift in unser Einfamilienhaus einbauen?

Dafür ist es nie zu spät, vorausgesetzt der Einbau lässt sich technisch realisieren. Wir verfügen über eine breite Produktpalette und beraten Sie gerne bei sich zu Hause über Ihre Möglichkeiten. 

 

Was kann ich heute schon tun, damit ich auch noch im hohen Alter in meiner Wohnung wohnen kann?

Im Alter lassen unsere körperlichen Fähigkeiten vielfach nach. In der Folge fallen uns manche Dinge des täglichen Lebens schwerer, hierzu gehört auch das Überwinden von Treppen und Stufe. Eine gute Vorsorge für das Alter ist es daher, wenn Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung barrierefrei gestalten können, das heißt ohne Stufen und Schwellen.

 

Darf man in einer Mietswohnung auch einen Treppenlift einbauen?

Der Vermieter einer Wohnung kann seinem behinderten Mieter den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung nur dann verweigern wenn er „ein berechtigtes Interesse“ gegen den Umbau geltend machen kann. Das wäre z. B. so, wenn der Umbau nicht den geltenden Vorschriften des Baurecht entspricht. Ansonsten muss er seine Zustimmung erteilen. Er kann sie allerdings davon abhängig machen, dass der Mieter eine Kaution für den Rückbau des Liftes zahlt. (§ 554 a BGB Barrierefreiheit)

 

Wie weise ich nach, dass ich behindert bin?

Schwerbehindert im Sinne Des Gesetzes sind Menschen die einen GdB (Grad der Behinderung) von 50 % und mehr nachweisen können. Das wird mit dem sog. Schwerbehindertenausweis bestätigt.  Jeder behinderte Mensch kann bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt einen Antrag stellen. Der Antrag kann formlos oder direkt mit dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden. Antragsformulare gibt es bei den Versorgungsämtern, Fürsorgestellen, Sozialämtern, Behindertenverbänden und bei den Vertretungen für Schwerbehinderte in Betrieben. Menschen mit festgestellter Schwerbehinderung können Nachteilausgleiche geltend machen, das heißt sie erhalten einen Steuerfreibetrag oder dürfen gegen geringes Entgelt den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt nach.

 

Wer bezahlt den Lift in einem Mietshaus?

Für die Einbaukosten ist zunächst einmal der Mieter selber verantwortlich. Je nach individuellem Anspruch kann er Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehn erhalten.  Hier finden Sie weitergehende Informationen.

 

Rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie kostenlos!

 

Behindertenaufzug, Behindertenlift, Treppenlift, Plattformlift, Hubbühne und
Behindertenfahrstuhl für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte im Raum Köln, Bonn, Leverkusen, Düsseldorf  
Engelskirchener Aufzugstechnik, Unterdorfstraße 44, 51766 Engelskirchen
Telefon 02263 96 95 00, Telefax 02263 95 15 64, E-Mail info@elka-lift.de