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ELKA: Engelskirchener Aufzugstechnik - Ihr Spezialist für Aufzüge und Lifte
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Finanzierung


Je nach Ihrer individuellen Situation haben Sie Ansprüche auf Zuschüsse oder können zinsgünstige Darlehn abrufen. Hier finden Sie einige Informationen dazu:

Pflegeversicherung (SGB XI)

Wenn Sie bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, haben Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss zu so genannten „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ (§ 40,4 SGB XI) dazu gehört auch der Einbau eines Aufzuges oder Treppenliftes. Auf Antrag zahlt Ihnen Ihre Pflegeversicherung bis zu 2.557 Euro Zuschuss zum Einbau Ihres Liftes. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegkasse kostenlos beraten.

Schwerbehindertengesetz (SGB IX)

Wenn Sie behindert und berufstätig sind, kann unter bestimmten Bedingungen auch der für Sie zuständige Rehaträger die Kosten für den Einbau eines Aufzuges übernehmen. Welcher Rehaträger für Sie zuständig ist und ob Sie einen Anspruch haben, erfahren Sie bei den örtlichen Servicestellen zum SGB IX in Ihrer Gemeinde.

Sozialhilfe (SGB XII)

Wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, oder bereits Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, kann auch der Träger der Sozialhilfe die Kosten für den Umbau übernehmen. Lassen Sie sich von ihrem örtlichen Sozialamt beraten. Ob Sie einen entsprechenden Anspruch haben, können Sie bereits vorab auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachschlagen.

Wohnungsbauförderung

Viele Bundesländer haben spezielle Programme aufgelegt, um Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen mit zinslosen oder zinsgünstigen Darlehn den Einbau eines Treppenliftes oder Aufzuges zu ermöglichen. So hat zum Beispiel das Land Nordrheinwestfalen mit dem Programm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand ein eigenes Programm geschaffen, dass es Menschen ermöglichen soll, ihre Wohnungen auf die Wohnbedürfnisse im Alter anzupassen. Sie können sich beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis dazu kostenlos beraten lassen. Einen Überblick über alle Programme finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

KFW Förderbank

Mit dem Programm Wohnraum modernisieren, bietet auch die KFW Förderbank zinsgünstige Darlehn für den Einbau eines Aufzuges oder Treppenliftes an. KFW Kredite werden direkt bei Ihrer Hausbank beantragt. Hier können Sie sich auch beraten lassen. Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie auf der Internetseite der KFW Förderbank.

Beratung zur Wohnungsanpassung

Überall im Land haben sich auch so genannte Wohnberatungsstellen etabliert. Hier finden Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie bei der Anpassung Ihrer Wohnung / Ihres Hauses und den Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Sie kennen sich aus mit den örtlichen Förderprogrammen, der Antragsstellung und den Ansprechpartnern. Eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung.

Informationen zur Wohnungsanpassung finden Sie auch bei der „online-wohn-beratung“, die von der Hamburger Wohnberatungsstelle mit Unterstützung der ARD Fernsehlotterie kostenfrei im Internet angeboten wird.


Stand der Informationen April 2007. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung für die Inhalte der Seite und der Links übernehmen.


Rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie kostenlos!

 

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Telefon 02263 96 95 00, Telefax 02263 95 15 64, E-Mail info@elka-lift.de